Zeitarbeitsfirmen

Kurse für zukünftige Zeitarbeitsunternehmer : Prüfungsphase Herbst 2024

Kalender 2024 wird Ende Juni/ Anfang Juli 2024 verfügbar sein.

Achtung: Sie benötigen zwingend ein LuxTrust-Zertifikat, um an den Schulungen teilnehmen zu können. (Die Lösung "LuxTrust App" ist für den Zugang ausreichend).

Weiteren Informationen finden Sie auf Luxtrust.lu (hier klicken)

 

 

ANMELDEFORMULAR HERUNTERLADEN (FR)

 

ACHTUNG! Gemäß der großherzoglichen Regelung vom 26. Juni 2000 werden die Kurse sowie die Prüfungen im Arbeitsrecht und Sozialrecht nur auf französisch angeboten.

ÜBERBLICK DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN, UM ZEITARBEITUNTERNEHMER ZU WERDEN:

  • Die Tätigkeit eines Zeitarbeit-Unternehmers unterliegt Titel III des Arbeitscodex, der durch das Gesetz vom 31. Juli 2006 eingeführt wurde (früher das Gesetz vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Zeitarbeit und des befristeten Arbeitsdarlehens).
  • Die Ausübung unterliegt einer doppelten vorherigen Genehmigung des Ministers der Mittelklasse und des Arbeitsministers, wobei letzterer auf Anraten der Arbeitsverwaltung (ADEM) und der Arbeitsaufsichtsbehörde entscheidet (ITM).
  • Die Bevollmächtigungen werden nach einer Verwaltungsprüfung erteilt. Die Akte muss der Generaldirektion der Mittelklasse vollständig vorgelegt werden, die zunächst prüft, ob die Person über ausreichende Kenntnisse der Unternehmensführung verfügt. Anschließend prüft es die spezifischen Anforderungen an die Tätigkeit eines Zeitarbeit-Unternehmers, wie z. B. die berufliche Integrität, die berufliche Qualifikation oder die vorgeschriebenen finanziellen Garantien.
  • Wenn festgestellt wurde, dass alle Bedingungen erfüllt sind, dann leitet das Ministerium für Mittelklasse den Antrag an eine Beratungskommission für Betriebsgenehmigungen weiter und übergibt ihn, nach positiver Stellungnahme zur Genehmigung, dem Arbeitsministerium.
  • Das Arbeitsministerium erteilt seine Genehmigung per Ministerialdekret. Das Dekret wird dem Antragsteller mitgeteilt und eine Kopie des Dekrets wird in die Akte des Ministeriums für Mittelklasse eingetragen. Erst danach erteilt das Ministerium für Mittelklasse eine Niederlassungserlaubnis als Zeitarbeit-Unternehmer.
    Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Genehmigungen: die Niederlassungsgenehmigung des Ministeriums für Mittelklasse und die Sondergenehmigung des Arbeitsministeriums.
  • Die gemeinnützige Organisation FEDIL Employment Services (ehemals ULEDI) ist das Gremium, das im Großherzogtum Luxemburg ansässige Zeitarbeitsunternehmen sowie den Personalbeschaffungssektor zusammenbringt. Ihre Website lautet wie folgt: http://www.fes.lu
  • Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre « ACCÈS À L’ACTIVITÉ D’ENTREPRENEUR DE TRAVAIL INTÉRIMAIRE » der Luxemburger Handelskammer (https://www.cc.lu/uploads/tx_userccpublications/EE_Acces_activites_entrepreneur_interimaire_complet.pdf).

 

ERFORDERLICHER LEHRGANG (wird von der EST IN FRANZÖSISCHER SPRACHE angeboten):

  • Für die Öffnung einer Zeitarbeitsagentur gelten demnach mehrere Formalitäten, insbesondere der Abschluss eines qualifizierten Lehrganges in Arbeitsrecht (36 Stunden) und Sozialer Sicherheit (12 Stunden), der ausschließlich und kostenlos von der EST (Ecole Supérieure du Travail) organisiert wird.
  • Der Zugang zu dem betreffenden Lehrgang bei der EST steht jedoch allen offen (auch denjenigen die keine Zeitarbeitsfirma eröffnen wollen).
  • Beachten Sie, dass der Lehrgang erforderlich ist, aber an sich nicht ausreicht (siehe Absatz oben) um sich als Zeitarbeit-Unternehmer niederzulassen.
    Klicken Sie hier, um an den Kalender des Lehrgangs (Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit) zu gelangen.
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    Entsprechend Artikel L. 131-2 (4) des Arbeitsgesetzbuchs und den geltenden Durchführungsbestimmungen, ergibt sich die berufliche Qualifikation von Personen, die die Leitung einer Zeitarbeitsfirma übernehmen, aus der Teilnahme des Lehrgangs inklusive dessen bestandenen Eignungstests. Der Lehrgang sowie der dazugehörige Test werden, wie schon oben erwähnt, von der École Supérieure du Travail (EST) durchgeführt.



 

AUSBILDUNGSORGANISATION:

  • Um optimale Bedienungen für die Belegung des Lehrgangs zu schaffen sowie das Verständnis des Inhaltes zu gewährleisten wird die Schulung wie folgt organisiert: (siehe auch nachstehenden Kalender)
  • Der erste Kurs in Arbeitsrecht und soziale Sicherheit wird grundsätzlich im Saal abgehalten, andernfalls durch ein Webinar ersetzt (in Übereinstimmung mit der Entwicklung der im Rahmen von Covid19 ergriffenen Gesundheitsmaßnahmen).
  • Der Rest der Ausbildung besteht aus Online-Kursen:
    - Verwendung eines Power Point-Lernmaterials mit Texten und Audiosequenzen, die mit dem Kursleiter aufgezeichnet wurden, das nach dem nachstehenden Zeitplan online gesetzt wird und zeitunabhängig konsultiert werden kann
    - Abwechselnd mit "Frage und Antwort" -Sitzungen durch Live-Webinare mit dem Trainer.
  • Die Prüfungen finden in den Innenräumen der EST statt.
  • Ort :
    École supérieure du travail
    1, Porte de France
    Esch-Belval
    Eingang : avenue du Swing
  • Notwendiges Material
    - ein Computer (oder Smartphone oder Tablet)
    - Kopfhörer mit Mikrofon
    - wenn möglich eine Kamera
    - eine Internetverbindung
  • Zeitplan:     ab 17.00 Uhr
  • Kurse :
    - Arbeitsrecht (12 Einheiten)
    - soziales Recht (8 Einheiten)
  • Schulungskalender: siehe oben

 

Möchten Sie sich für das Kursangebot anmelden? Zum Anmeldeformular bitte hier klicken

 

 

 

 

 

 

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