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  1. Missionen und Einrichtungen

    Legislative und regulatorische Texte betreffend den Aufgaben der "Hochschule für Arbeit und Soziales"   Gesetz vom 20. März 1984 über die Schaffung einer Hochschule für Arbeit und Soziales (auf Französisch) Großherzogliche Bestimmung vom 29. Dezember 1988 zur Zuständigkeit

  2. Weiterbildung für Mitbürger

    Da das Programm zur Ausbildung von Personalvertretern zurzeit politische Priorität hat, werden Abendkurse und Thementage für Bürger derzeit nicht organisiert. Bleiben Sie in Echtzeit über sämtliche Neuerungen der EST informiert, indem Sie unseren neuen Newsletter auf der aktuellen Internetseite abonnieren...

  3. Allgemeine rechtliche Aspekte

    Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der Internetseite Personen, die Informationen, Dokumente, Produkte, Softwareprogramme und einzelne Dienste (allgemein die „Dienste“) dieser Internetseite nutzen, nehmen damit die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit all ihren Bestimmungen zur Kenntnis und stimmen diesen zu. „Behörde oder sonstige Stelle

  4. Kurse 2019

    Die Kurse der EST für das erste Mandatsjahr der Personalvertreter(innen) werden Anfang Oktober 2019  beginnen (*). Bleiben Sie ständig, in Echtzeit, auf dem Laufenden unserer neuen, interessanten Schulungen, die noch vielseitiger, flexibler, angenehmer und, wie gewohnt, immer kostenlos sind

  5. Aufgaben und Organisation der Schule für Arbeit & Soziales

    Legislative und regulatorische Texte über die Aufgaben der Schule für Arbeit & Soziales Gesetz vom 20. März 1984 über die Schaffung einer Hochschule für Arbeit und Soziales (auf Französisch). Großherzogliche Bestimmung vom 29. Dezember 1988 zur Zuständigkeit, der numerischen Zusammensetzung

  6. Schulungen der Schule für Arbeit & Soziales

    Legislative und regulatorische Texte über die Ausbildung an der Schule für Arbeit & Soziales schulungen für personalvertreter(innen) Gesetz vom 23. Juli 2015  zur Reform des sozialen Dialogs in Unternehmen und zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches und des geänderten Gesetzes

  7. Zeitarbeitsfirmen

    Kurse für zukünftige Zeitarbeitsunternehmer : Prüfungsphase Herbst 2025 ÜBERBLICK DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN, UM ZEITARBEITUNTERNEHMER ZU WERDEN: Die Tätigkeit eines Zeitarbeit-Unternehmers unterliegt Titel III des Arbeitsgesetzbuches. Die Ausübung unterliegt 2 Genehmigungen des Ministers für Wirtschaft und des Ministers für Arbeit, wobei...

  8. Hochschule für Arbeit und Soziales - Luxembourg

    Hochschule für Arbeit und Soziales - Luxembourg

    Ab Juli 2020 erfolgen die Anmeldungen ausschließlich online, über die Plattform MyGuichet.lu. Für die Registrierung wird kein LuxTrust Produkt benötigt. Um Ihre Registrierung durchzuführen, muss dem Online-Formular zwingend der Nachweis "Zustimmung vom Arbeitgeber" hinzugefügt werden, den Sie im ersten Schritt...

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